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Wasserstreit im Lauterachtal geht weiter

Stadt Neumarkt bleibt weiterhin viele Antworten schuldig und ignoriert naturschonendere Alternativen

11.08.2005

Gegen den Widerstand vieler Betroffener will die Stadt Neumarkt im Lauterachtal 1 Mio. cbm Wasser aus dem Hallerbrunnen entnehmen.
Wegen unzureichender Antragsunterlagen hat das Landratsamt Neumarkt im laufenden Genehmigungsverfahren von der Stadt Neumarkt umfangreiche Nachbesserungen gefordert.
Die von ihr vor kurzem vorgelegten Unterlagen lassen aber nach wie vor viele Fragen offen. Gleichzeitig verdichten sich die Hinweise, dass der Wasserbedarf der Stadt anderweitig problemlos gedeckt werden könnte.
Der BN ist deshalb der Auffassung, dass damit die Voraussetzungen zur Erteilung einer amtlichen Genehmigung auch weiterhin nicht erfüllt sind.
Er fordert die Stadt Neumarkt auf, umgehend aussagekräftige Antragsunterlagen nachzuliefern und dabei auch andere naturschonendere Alternativen und die Angebote anderer Wasserversorger gleichberechtigt zu prüfen.

Um gut 13% ist der Wasserverbrauch der Stadt Neumarkt in den letzten Jahren gesunken. Trotzdem will sie im Lauterachtal aus dem Hallerbrunnen rd. 1 Mio. cbm Wasser zusätzlich entnehmen.
Wegen unkalkulierbarer Risiken und naturschonenderer Alternativen wehren sich dagegen schon von Anfang an die betroffenen Gemeinden ebenso wie Fischereiberechtigte, Kraftwerksbetreiber und viele heimatliebende BürgerInnen.
Auf einer bestens besuchten Podiumsdiskussion wurde schon im letzten Jahr überdeutlich, dass zahlreiche Menschen im Lauterachtal eine dauerhafte Absenkung des Flusspegels, eine gravierende Erhöhung der Wassertemperatur, negative Veränderungen bei Fauna und Flora, aber auch Einbußen bei der Lebensqualität und der touristischen Attraktivität ihrer Heimat befürchten.
Zudem handelt es sich bei der Lauterach um eines der wenigen noch intakten Fließgewässer in Bayern - sie ist nicht zuletzt deshalb auch als FFH " Gebiet gemeldet worden.

Im Genehmigungsverfahren, insbesondere aber beim Anhörungstermin am 27./28.10.04 hat sich deutlich gezeigt, dass die Antragsunterlagen der Stadt Neumarkt in zahlreichen zentralen Punkten völlig ungenügend sind und somit die Auswirkungen und Risiken dieser überdimensionierten Wasserentnahme auch nicht ansatzweise abgeschätzt werden können.

Die Stadt Neumarkt wurde deshalb vom Landratsamt als Genehmigungsbehörde mit Schreiben vom 01.02.05 aufgefordert, die Antragsunterlagen in insgesamt 24 zentralen Punkten zu überarbeiten bzw. zu ergänzen.
Gefordert wurden Ergänzungen u. a. bei der Bedarfsprognose, bei den Abschätzungen der Auswirkungen auf das Bachwasser der Lauterach, auf ihre Ökologie und die angrenzenden Feuchtwiesen, auf die Fischteichanlagen und auf die Wasserversorgung der Pettendorfer Gruppe.

Für den Bund Naturschutz (BN) ist es völlig unverständlich, dass die Stadt Neumarkt dieser Aufforderung bis heute nur äußerst unzureichend nachgekommen ist.
Eine fachgutachterliche Überprüfung der vor kurzem vorgelegten Unterlagen durch das Geowissenschaftliche Büro Dr. Heimbucher (Nürnberg)hat deutlich gezeigt, dass die geforderten Nachbesserungen gerade einmal bei der Hälfte der relevanten Punkte erfolgt ist und selbst dort die Ergänzungen im wesentlichen nur auf den alten Informationsgrundlagen vorgenommen worden sind.
Nach wie vor fehlen Aussagen zu den Auswirkungen auf Feuchtflächen und Talauen.
Keine Ergänzung erfolgte bei der Prüfung der Umweltauswirkungen der wichtigsten Varianten, bei den Auswirkungen auf die Triebwerke und die Wasserversorgung der Pettendorfer Gruppe sowie bei den Auswirkungsprognosen zu den Folgen der geplanten Wasserausleitungen für das Bachwasser der Lauterach.
Unzureichend blieben die Ergänzungen u. a. bei den widersprüchlichen Aussagen zu den Wasserstandsabsenkungen in der Lauterach und zu den zu erwartenden Temperaturveränderungen für das Lauterachwasser.
Völlig abgelehnt wurden fundiertere Untersuchungen zu Fischen und Wasserpflanzen, aber auch der beantragte Feldversuch zur Simulation der geplanten Wasserentnahme.

Unzweifelhaft geht jedoch aus den ergänzenden Unterlagen hervor, dass das von der Stadt Neumarkt benötigte Wasser kurz- wie auch mittelfristig ohne Probleme anderweitig bezogen werden könnte (z.B. von der REWAG). In den Augen des BN der beste Beweis dafür, dass die Stadt Neumarkt auf die risikoträchtige Ausbeutung des Hallerbrunnens keineswegs angewiesen ist und es damit letztendlich keine Rechtfertigung mehr für die damit verbundenen Eingriffe in das Lauterachtal gibt.

Nach Auffassung des BN fehlen damit auch weiterhin zentrale Voraussetzungen für die Erteilung der von der Stadt Neumarkt beim Landratsamt Neumarkt beantragten Genehmigung zur Wasserentnahme im Lauterachtal.

Der BN fordert deshalb die Stadt Neumarkt auf, umgehend qualifizierte Antragsunterlagen vorzulegen, die eine umfassende Beurteilung der Risiken und Auswirkungen der geplanten Wasserentnahme aus dem Hallerbrunnen ermöglichen und dabei auch andere, natur " und umweltschonendere Alternativen gleichberechtigt zu prüfen.
Ein risikoträchtiger Eingriff dieser Größenordnung in den Hallerbrunnen ist nach Auffassung des BN so lange nicht zu vertreten, solange seine Folgen nicht umfassend abgeschätzt werden können und es dazu bessere Alternativen gibt
Der unmissverständlichen Forderung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Erhaltung eines guten Zustandes für alle Fließgewässer darf sich die Stadt Neumarkt auch im Lauterachtal nicht entziehen!