„Wir haben verstanden“-Aussage der CSU beim Umweltschutz ist in Dinkelsbühl offenbar noch nicht angekommen
Seit einigen Tagen sammelt die Dinkelsbühler CSU Unterschriften mit dem Ziel, den BUND Naturschutz zu einer Rücknahme der Klage gegen die geplante Ortsumfahrung von Dinkelsbühl zu bewegen. Ihre öffentlichen Diskreditierungen gegen örtliche Aktive des BN und der Bürgerinitiative Mutschachfreunde zeugen von wenig demokratischem Verständnis im Rechtsstaat.
"Offenbar haben die CSU-Akteure in Dinkelsbühl noch nicht mitbekommen, dass der CSU-Vorsitzende und Ministerpräsident Dr. Markus Söder in letzter Zeit verkündete 'Wir haben verstanden!'. Sein Eingeständnis, dass die CSU beim Klimaschutz, bei der dazu nötigen Verkehrswende und beim Schutz der Artenvielfalt Nachholbedarf hat, sollten sich die Dinkelsbühler Parteikolleginnen und -kollegen zu Herzen nehmen", so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BN.
"Es ist immerhin unser gutes Recht, als anerkannter Naturschutzverband die rechtsstaatlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Und wir sind nicht erpressbar, das sollte die CSU in den letzten Jahrzehnten schon gelernt haben. Über die Klage entscheidet auch nicht die Dinkelsbühler Ortsgruppe und auch nicht die Bürgerinitiative, sondern der BN-Landesvorstand. Er hat derzeit keinen Anlass, diese zurückzuziehen", so Geilhufe.
Innerhalb der BN-Ortsgruppe Dinkelsbühl und auch in der BN-Kreisgruppe Ansbach wurde über Jahre hinweg das Thema Ostumfahrung diskutiert, alle Mitglieder, auch die nun genannten Vertreter der Dinkelsbühler CSU, Hubertus Schmidt und Heinz Dalhäuser, hätten vielfach die Möglichkeit gehabt, sich beim BN einzubringen. Das ist nicht geschehen.
Im Planfeststellungsbeschluss wurden die vielen eingebrachten Einwände der Bevölkerung, der Betroffenen und selbst die der Stadt Dinkelsbühl nicht berücksichtigt. Die Planung missachtet auch sämtliche von MP Dr. Söder erkannten Punkte. Angefangen vom verkündeten Ziel den Flächenfraß deutlich zu reduzieren, der angestrebten und dringend notwendigen Verkehrswende bis hin zum Artenschutz bei dem bisher noch nicht mal die verpflichtenden vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) erfolgreich abgeschlossen wurden. Das betrifft konkret die Feldlerche, das Rebhuhn, die Knoblauchkröte und den Ameisenbläuling. Darüber hinaus wurden einige Rechtsfehler erkannt die es zu bewerten gilt. Bei Klageverzicht hätte der BN keinerlei Einflussmöglichkeit mehr, damit das Staatliche Bauamt seine Hausaufgaben macht.
Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. es besteht de facto Baurecht. Wenn sich das Staatliche Bauamt sicher wäre, dass alles rechtlich in trockenen Tüchern sei und alle Auflagen abgearbeitet wären, könnte umgehend mit der Umsetzung des Baus begonnen werden. Das sollte auch den Damen und Herren der örtlichen CSU bekannt sein.
Ebenso wie das Thema des Kreisverkehrs an der Ölmühle, das auf Betreiben des Vorsitzenden der BN-Kreisgruppe, Paul Beitzer, extra aus der Klage herausgenommen wurde, damit der Kreisel wie geplant bereits jetzt gebaut werden kann. Der BN anerkennt hiermit die Notwendigkeit, diesen Unfallschwerpunkt zu entschärfen.
Für Rückfragen:
Tom Konopka, Regionalreferent für Mittel- und Oberfranken
Telefon 0911 81878-24, 0160 8531944
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